Zwangsverwalter

Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter ist eine vom Amtsgericht bestellte natürliche Person, die im Falle einer Zwangsversteigerung die Verwaltung des zu versteigernden Objektes übernimmt. Er hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Einnahmen, Erlöse und Gewinne, die aus der zu versteigernden Sache resultieren, für die laufenden Kosten und Gläubigerforderungen eingesetzt werden. Entsprechend muss der Zwangsverwalter, der einzig vom Amtsgericht benannt werden darf, über eine entsprechende geschäftskundige Vorbildung und Bürostruktur verfügen, die der Abwicklung der Verwaltung der zur Zwangsversteigerung anstehenden Sache entgegen kommt. Der Zwangsverwalter erhält seine Weisungen ausschließlich vom zuständigen Amtsgericht