Umlegung
Umlegung
Gelegentlich müssen Grundstücke neu zugeschnitten werden, um eine bessere Nutzbarkeit von öffentlichen Anlagen oder Grundstücken im Allgemeinen zu erzielen. Ein solcher Neuzuschnitt wird als Umlegung bezeichnet und kann sowohl durch die öffentliche Hand mittels Enteignung und Ersatzleistung angeordnet werden als auch von Nachbarn einvernehmlich durchgeführt werden.