Subunternehmer
Subunternehmer
Als Subunternehmer werden Firmen bezeichnet, die vom Bauunternehmen für bestimmte Leistungen mit einem Untervertrag verpflichtet werden. Diese führen entweder bestimmte Gewerke oder Teilgewerke aus oder liefern Fertigteile zu. Der Einsatz von Subunternehmen am Bau ist nicht unüblich. Allerdings müssen der Bauherr oder der Architekt dafür Sorge tragen, dass die Verantwortlichkeiten und Gewährleistungs- bzw. Haftungsfragen klar geregelt werden. Gerade im Bereich der arbeitsrechtlichen Stellung von Bauarbeitern und Handwerkern haben sich in der Vergangenheit beim Einsatz von Subunternehmern im Bausektor Probleme ergeben. Schwarzarbeit, Ausbeutung durch Minilöhne und Scheinselbstständigkeiten sollten auf der Baustelle allerdings nicht geduldet werden.