Leistungsverzeichnis (LV)
Leistungsverzeichnis (LV)
Zu den Architektenleistungen zählt unter anderem die Erstellung des Leistungsverzeichnisses (LV), welches gelegentlich auch als Leistungsbeschreibung bezeichnet wird. Im Leistungsverzeichnis (LV) werden Bauleistungen sowie die Mengen- und Materialangaben, die vom Bauhandwerker erbracht werden sollen, festgehalten. Die unterschiedlichen Bauhandwerker geben auf dieser Grundlage ihre Angebote ab. Für die Erstellung des LVs werden häufig die Auflistungen der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) herangezogen. Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig, leicht verständlich erklärt und eindeutig definiert im Leistungsverzeichnis aufgeführt werden. Im Standardleistungsbuch wird neben den Fristen zur Fertigstellung und den Zahlungsbedingungen auch das Leistungsverzeichnis geführt. Sollte kein Festpreis vereinbart sein oder die Leistungen gemäß Aufmaß berechnet werden, so dient das Leistungsverzeichnis als Bauabrechnungsgrundlage. Der Architekt wird für Leistungen, die nach Räumen getrennt durchgeführt werden, ein so genanntes Raumbuch erstellen. So genannte Regiearbeiten werden bei der Abrechnung über das LV nicht berücksichtigt.