Veränderungssperre

Veränderungssperre

Veränderungssperre

Ein Instrument zur Bauleitplanungssicherung ist die Veränderungssperre. Nach dem Erlass der Veränderungssperre werden durch Bauherren eingereichte Bauanträge normalerweise unter dem Verweis auf die Veränderungssperre abgelehnt. In Verbindung mit einer zusätzlichen Verfügungssperre wird die Veränderungssperre eingesetzt um Behinderungen im Zusammenhang mit städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen, der Einleitung eines Enteignungsverfahrens und der Umlegung auf Grundlage des Bebauungsplanes eingesetzt.

Während zur Bauleitplanungssicherung wertsteigernde bauliche oder genehmigungsbedürftige Anlagen zu errichten oder Veränderungen am Grundstück schlicht nicht zugelassen werden, können solche Veränderungen bei Maßnahmen gemäß der Bodenordnung durchaus genehmigt werden. Erst nach Ablauf von zwei Jahren wird eine Veränderungssperre außer Kraft gesetzt, kann aber auch auf vier Jahre verlängert werden.

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