Stockwerkseigentum

Stockwerkseigentum

 Stockwerkseigentum

Ein ideeller Vorläufer des Wohnungseigentums ist das Stockwerkseigentum. Vor Inkrafttreten des BGBs und der in einigen Ländern des Deutschen Reiches wie Hessen, Baden-Württemberg und Bayern geltenden Grundbuchordnung konnte im Rahmen der Vertragsfreiheit so genanntes Stockwerkseigentum gebildet werden. Mit Hilfe bestimmter Vorschriften in den jeweiligen Gesetzen zur Einführung des BGB konnte Stockwerkseigentum, welches bereits am 1.01.1900 Bestand hatte, als solches weitergeführt werden. Faktisch spielt Stockwerkseigentum heute kaum noch eine Rolle und wurde durch das Wohnungseigentum abgelöst.

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