Sachenrechtsbereinigungsgesetz
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Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Sachenrechtsbereinigungsgesetz
In der Vergangenheit driftete das Grundstücksrecht der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen DDR auseinander. Nach der Wiedervereinigung ergab sich daher die Notwendigkeit einer Anpassung des teilweise diffusen DDR-Grundstücksrecht an das Grundstücksrecht der BRD. Mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz wurde dies am 01.10.1994 geregelt. In der DDR konnte nämlich seit 1954 nur auf staatseigenem Grund und Boden gebaut werden.
Eine Rechtsangleichung des ehemaligen DDR-Rechts an das Recht der BRD wurde notwendig. Insbesondere das bauliche Nutzungsrecht an selbstständigem Gebäudeeigentum und an Grundstücken sollte dem Recht des BGB angepasst werden. Ein Ankaufsrecht des Gebäudeeigentümers bzw. Nutzers auf das Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet wurde sowie eine alternative Erbbaurechtslösung wurden als Lösung des Problems eingeführt.