Räum- und Streupflicht
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Räum- und Streupflicht
Räum- und Streupflicht
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet in der Winterzeit nach Schneefall und gefrierender Nässe, für Verkehrssicherheit zu sorgen. Unfällen von Passanten, Nachbarn und Besuchern durch Ausrutschen müssen bei Eisglätte und Schnee durch Streuen von Streusalz bzw. Streukies und durch Schneeräumen vorgebeugt werden. Diese Verpflichtung bezieht sich auf Hauszugänge, Privatwege und Garagenvorplätze.
Alle Straßenanlieger sind in Bezug auf öffentliche Bürgersteige zur Räum- und Streupflicht verantwortlich und müssen für die Einhaltung gemeinsam Sorge tragen. Für Fußgänger muss die Möglichkeit geschaffen werden, den Bürgersteig auf Gehwegbreite ohne Rutschgefahr nutzen zu können. In Großstadtzentrum mit hoher Passantenfrequenz muss die ganze Bürgersteigfläche geräumt bzw. gestreut werden, so dass auch mehrere Personen den Bürgersteig nebeneinander nutzen können.