PAK – Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
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PAK – Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
PAK
PAK steht als Abkürzung für „Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe“, die als Rückstände unvollständiger Verbrennungsvorgänge zurückbleiben.
Solche Rückstände können sich in alten Rohrleitungsanlagen ablagern und das Trinkwasser belasten. In den 1960er Jahren wurden Trinkwasserrohre in einigen Gegenden Deutschlands mit Steinkohlenteer ausgekleidet, um die Rohre abzudichten vor Rost zu schützen. Durch diese Maßnahme konnten PAK ins Trinkwasser gelangen.
Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von 0,0001 mg je Liter Trinkwasser fest. Alle höheren PAK-Konzentrationen können krebserregend sein. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass eine Fruchtschädigung und eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten können.
In einer Mietwohnung stellt eine Belastung des Trinkwassers mit PAK einen Mangel dar, der zur Mietminderung durch den Mieter berechtigt.
In Gebäuden können auch andere Bereiche durch PAK belastet sein. PAK kommen in teer- und bitumenhaltigen Parkettklebern, in bitumenhaltigen Dach- und Dichtungsbahnen, in Bitumendichtungsmassen für den Brandschutz und in offenen Feuerstellen vor. Derartige teer- und bitumenhaltige Produkte sollen daher in Innenräumen nicht angewendet werden. Zigarettenrauch und zu stark gebratene oder geräucherte Speisen sorgen ebenfalls für eine Aufnahme von PAK.