Objektüberwachung

Objektüberwachung

Objektüberwachung

Die 8. Leistungsphase in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) stellt die Objektüberwachung dar. Der Aufwand und das Honorar werden bemessen am Gesamthonorar des Architekten bzw. Ingenieurs. Es handelt sich um eine verantwortungsvolle und arbeitsintensive Leistungsphase. Die Objektüberwachung beinhaltet die Überwachung der einzelnen Gewerke durch den Bauleiter und wird auf der Baustelle auch als Bauleitung oder Bauüberwachung bezeichnet.

Für alle Belange der Baustelle trägt der Bauleiter die Verantwortung. Damit verbunden sind alle Gewerke inklusive der Handwerkerarbeiten sowie die Einhaltung aller Bestimmungen und Normen für das Bauvorhaben. Vor dem Abschluss der Bautätigkeit, spätestens aber nach Beendigung,  erfolgt eine Rechnungsprüfung, die Bezahlung und die Prüfung auf sichtbare Mängel, welche von den Verantwortlichen für das jeweilige Gewerk beseitigt werden.

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