Kapitalanlagegesellschaften

Kapitalanlagegesellschaften

Kapitalanlagegesellschaften sind mit Investmentgesellschaften, die Anlegergelder in Immobilien, Grundstücke, Beteiligungen oder Wertpapiere investieren, gleichzusetzen. Die möglichst hohe Wertschöpfung aus dem verwalteten Sondervermögen ist das Ziel einer Kapitalanlagegesellschaft, so das ein maximaler Ertrag erzielt werden sollte. In Form von Verwaltungskosten, Transaktionsgebühren und Ausgabenaufschlägen partizipieren die Kapitalanlagegesellschaften am Umsatz.

Auch Unternehmen, bei denen offene Immobilienfonds betreut werden, gehören zu den Kapitalanlagegesellschaften. Seit dem 01.01.2004 finden die gesetzlichen Regelungen sich im Investmentgesetz, welches das KAGG (Kapitalanlagegesetz) ablöste. Dieses Investmentgesetzt hatte allerdings nur bis zum 22.07.2013 bestand und wurde durch das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) ersetzt.

Verschiedene Fondtypen können durch Kapitalanlagegesellschaften verwaltet werden. Wertpapiere-Fonds umfassen Rentenfonds, Aktienfonds und gemischte Fonds aus Aktien und Rentenpapieren. Altersvorsorge-Sondervermögen- Fonds, kurz AS-Fonds, konzentrieren sich auf eine Kombination aus Immobilien und Aktien. Dachfonds umfassen ein Sondervermögen aus unterschiedlichen Anteilen von verschiedenen Investmentfonds. Garantien für eine Mindestrendite oder auf die Kapitalrückzahlung des Investments gemessen am Tagespreis der Fondauflegung können in Fonds ebenfalls geboten werden.

Auf kurzfristige Geldmarktanlagen wie Festgeld, Sparanlagen oder festverzinsliche Wertpapiere stützen sich Geldmarktfonds. Hedgefonds im Terminmarkt sind mit besonderen Risiken behaftet. Auf eine Kombination aus Wertpapieren, deren Zusammensetzung einem bestimmten Index entspricht, setzen Indexfonds. Laufzeitfonds haben die Besonderheit, dass ein bestimmter Endtermin für die Fondfälligkeit festgelegt ist. Zu den Investmentfonds zählen auch offene Immobilienfonds.

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