Industriegebiet (Bauplanungsrecht)
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Industriegebiet (Bauplanungsrecht)
Industriegebiet (Bauplanungsrecht)
Gemäß § 9 BauNVO dienen Industriegebiete der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die in anderen Baugebieten baurechtlich keinen Platz zugewiesen bekommen können. Alle baulichen Anlagen, die aufgrund der von ihnen ausgehenden überdurchschnittlichen Belästigungen nicht auf angrenzenden Gebieten gebaut werden dürfen, kann im Industriegebiet angesiedelt werden. Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Lagerplätze, Tankstellen sowie Gewerbebetriebe aller Art sind im Industriegebiet zulässig. Allerdings gibt es wie beim „normalen“ Gewerbebetrieb Ausnahmen wie Anlagen für sportliche, gesundheitliche, kulturelle, soziale und kirchliche Zwecke sowie Wohnungen für Betriebsleiter, Bereitschafts- und Aufsichtspersonal.