Grundpfandrecht

Grundpfandrecht

Grundpfandrecht

Für ein Grundpfandrecht, welches auf der Zahlung einer Geldsumme basiert für die der Nutzer oder Käufer eines Grundstückes haftet, wird zur Sicherung ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen. Gemäß BGB können für Hypotheken (§ 1113 BGB), Rentenschulden (§ 1199 BGB) und Grundschulden (§1119 BGB) Grundpfandrechte zur Sicherung der Kredite herangezogen werden.

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