Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum

Als Gemeinschaftseigentum werden im Bereich des Wohneigentums befindliche Anlagen und Einrichtungen bezeichnet, die von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich genutzt werden. Zu den Gemeinschaftseinrichtungen zählen unter anderem das Treppenhaus, die Zugangswege, der Keller, ein Fahrradkeller, die Trockenräume, die Fahrstühle sowie alle Versorgungs- und Entsorgungsanlagen für Heizung, Wasser, Strom und Gas.

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