Energieberatung (Förderung)

Energieberatung (Förderung)

Energieberatung (Förderung)

Eine Beratung hinsichtlich der sparsameren und rationelleren Verwendung von Energie kann für Wohngebäude, die vor dem 1.1.1984 eine Baugenehmigung erhielten, mit einem Zuschuss gefördert werden. Für eine solche Beratung muss ein umfassendes Gutachten über die baulichen Wärmeschutzmaßnahmen und die geplante Heizanlagentechnik von einem qualifizierten Ingenieur verfasst werden. Einen Antrag auf Förderung muss der Energieberater stellen. Adressen von entsprechenden Ansprechpartnern erhält man bei den örtlichen Verbraucherzentralen und beim Bund der Energieverbraucher.

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