Baumängel

Baumängel Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBaumängel

Im Rahmen der Bauabnahme wird ein Protokoll aufgesetzt, in dem alle ersichtlichen Baumängel festgehalten werden. Dem Bauunternehmer wird anschließend eine angemessene Frist eingeräumt, innerhalb derer er die Baumängel beseitigen muss. Je nach Vertragsart ergeben sich unterschiedliche Gewährleistungsfristen. Bei Verträgen nach VOB verjähren Baumängel, die bei der Bauabnahme noch nicht zu Tage getreten sind, nach 2 Jahren, bei Verträgen nach BGB nach 5 Jahren. Mit dem Tag der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Für den Bauherren oder den Architekten kann es von Vorteil sein ein Bautagebuch zu führen, welches bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als Beleg dienen kann.