Baugrube

Baugrube Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBaugrube

Zu jeder Baustelle gehört auch eine Baugrube, deren Tiefe sich nach der Kellergeschosshöhe richtet. Die Baugrube bei Gebäuden ohne Unterkellerung muss bis zur tragfähigen Bodenschicht reichen. Dies ist in den meisten Fällen gleichbedeutend mit der frostfreien Zone bzw. der Frostgrenze. Baugruben werden entsprechend der Vorschriften zur Bauzustandsbesichtigung und Bauüberwachung auf die Standsicherheit der Grubenwände überprüft. Nur bei Baugruben im Fels können die Wände senkrecht bleiben, ansonsten müssen Baugruben je nach Art des Bodens zu 45 bis 60 Grad abgeböscht werden. Ein Verbau wird meist nötig, wenn es sich um sehr tiefe Baugruben wie z. B. bei Tiefgaragen handelt.