Baubeginn

Baubeginn Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBaubeginn

Nach der Erteilung der Baugenehmigung müssen der eigentliche Baubeginn sowie der Name der ausführenden Rohbau-Firma bei der Baubehörde gemeldet werden. Dies geschieht mit der sogenannten Baubeginn-Anzeige. Eventuell noch fehlende Bauvorlagen zur Statik oder Nachweise zum Wärmeschutz gemäß Verordnung müssen bis zu diesem Termin der Baubehörde vorgelegt werden.