Außenbereich

Außenbereich Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAußenbereich

Außenbereiche werden die Teile eines Gemeindegebietes genannt, welche weder innerhalb bebauter Ortsteile noch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen. Gemäß § 35 des Baugesetzbuches durfen Gebäude wie das Wohnhaus eines Landwirts oder Försters dort nur in besonderen Fällen errichtet werden.