Abbruchanordnung

Abbruchanordnung Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAbbruchanordnung

Bauliche Anlagen, die gegen geltendes Baurecht verstoßen, können auf Anordnung der Bauaufsichtsbehörde zum Abbruch frei gegeben werden. Als formelle Verstöße gelten Fälle, in denen die Erteilung einer erforderlichen Baugenehmigung fehlt, die Erstattung einer Bauanzeige nicht erfolgte oder eine Genehmigung wegen Fristablauf oder Aufhebung unwirksam geworden ist. Wenn von vornherein klar ist, dass eine Genehmigungsunfähigkeit vorliegt, so handelt es sich um einen schwerer wiegenden, materiellen Verstoß. Bei der Erteilung einer Abbruchanordnung oder Abbruchverfügung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Die Verhältnisse des Betroffenen sollten dabei berücksichtigt werden. Ein Abbruchgebot kommt bei einer Illegalität allerdings nur als äußerstes Mittel in Frage.