Hauskläranlage
Hauskläranlage
Eine Hauskläranlage gemäß den Richtlinien der DIN 4261 ist notwendig, wenn ein oder mehrere Häuser noch nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Die Hauskläranlage muss als provisorischer Notbehelf für Entsorgung der Abwässer eingesetzt werden. Im Regelfall verfügt die Hauskläranlage über eine Faul- oder Klärgrube, in die das Abwasser zunächst eingeleitet wird, damit sich der Faulschlamm absetzen kann. Über einen Überlauf gelangt das vorgeklärte Wasser dann in die Sicker- oder Versetzgrube, wo es allmählich im Erdreich versickert. Mindestens einmal jährlich muss die Hauskläranlage von Faulschlamm gereinigt werden.