Gutachterausschuss
Gutachterausschuss
Gemeinden und Länder sind gemäß Baugesetzbuch dazu verpflichtet, einen Gutachterausschuss, dem neben einem Vorsitzenden und einem Angestellten der Finanzbehörde für die Ermittlung der Bodenrichtwerte auch einige ehrenamtliche Gutachter angehören sollten, zu berufen. Diese Gutachterausschüsse ermitteln die Verkaufswerte von Grundstücken und Immobilien. Die Beauftragung kann dabei sowohl durch gerichtliche Weisung, durch die Vorgaben des Baugesetzbuches oder durch Anträge von Privatpersonen erfolgen. Außerdem ist der Gutachterausschuss mit der Ermittlung von Liegenschaftszinsen sowie der Erstellung von Grundstücksmarktberichten beauftragt.