Grundstück
Grundstück
Ein Grundstück stellt ein separat vermessenes Flurstück oder eine aus mehreren Flurstücken zusammengesetzte Fläche dar. Diese muss allerdings im Grundbuch eingetragen sein, um als Grundstück anerkannt zu werden. Wenn man nur einen Teil eines Flurstückes erwirbt oder verkauft, so wird die Fläche als Parzelle bezeichnet. Mit der Vermessung und dem Erhalt eines Grundbuchblattes wird aus der Parzelle ein Grundstück.
Eine Bebauung des Grundstückes ist nur möglich, wenn dieses sowohl an eine öffentliche Strasse als auch an die Versorgungsnetze wie Frischwasser, Abwasser und Strom angebunden ist und damit als erschlossen und baureif gilt. Zudem muss das Grundstück im Bebauungsplan für eine Bebauung vorgesehen sein oder zumindest innerhalb eines bebauten Gebietes liegen. Art und Ausmaß einer möglichen Bebauung werden durch die Vorgaben des Bebauungsplanes geregelt, so dass der Käufer eines Grundstückes sich darüber erkundigen sollte, ob eine Bebauung nach seinen Wünschen genehmigt werden kann.