Eigentum
Eigentum
Das umfassende Verfügungs-, Nutzungs- und Besitzrecht an Grund und Boden sowie sonstiger Habe wird als Eigentum bezeichnet. Eingeschränkt kann Eigentum werden durch landesspezifische Bodendenkmalschutzgesetze, Baulasten oder Denkmalschutzgesetze.