Denkmalschutz

Denkmalschutz

Unter Denkmalschutz werden mit einer Erhaltungssatzung der Baubehörde Gebäude oder Wohnsegmente gestellt, die aufgrund ihres Alters oder des architektonischen Wertes erhalten werden sollen. Bei solchen Gebäuden verfügen Eigentümer nur über eingeschränkte Verfügungsrechte. Dies bedeutet, dass bauliche Veränderungen nur mit Genehmigung der Baubehörde vorgenommen werden dürfen. Sanierungen, Modernisierungen, Renovierungen, Restaurationen, Nutzungsänderungen oder Abbruch erfordern daher eine ausdrückliche Genehmigung und müssen nach besonderen Vorgaben durchgeführt werden, die den ursprünglichen Zustand des Gebäudes erhalten. Im Regelfall erhalten Eigentümer finanzielle Förderungen und können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Allerdings werden dadurch entstehende Mehrkosten für spezielle Materialien oder Technologien selten in vollem Umfang abgedeckt.