Dachgeschoss

Dachgeschoss

Dachgeschoss

Baurechtlich werden alle im Dachraum befindlichen Geschosse, die also oberhalb des obersten Vollgeschosses und unterhalb des Daches liegen, als Dachgeschoss bezeichnet. Allerdings müssen die Räume die geforderte Höhe für Wohnräume haben. Mindestens zwei Drittel der Grundfläche, von der nur ein Teil als Wohnfläche angenommen wird, müssen diese Voraussetzung erfüllen.

Geschosse, ob gewerblich oder als Wohnfläche genutzt, die sich im Dachraum befinden, sind also Dachgeschosse. Dazu zählen auch Staffeldachgeschosse. Hier ist die Besonderheit, dass das Dachgeschoss auf mindestens einer Seite räumlich zum Obergeschoss zurückgesetzt liegt. Bei Terrassenhäusern oder Penthouse-Geschossen ist, diese Art des Dachgeschosses zu finden.