Baulast

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Baulast

Baulasten stellen rechtlich verbriefte Ansprüche von Gemeinden, Bausparkassen oder dritter Personen dar, die sich auf Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke in Bezug auf deren Besitz oder Nutzung beziehen. Baulasten werden beim Katasteramt oder der unteren Baubehörde im Baulastenverzeichnis oder Grundbuch geführt. Damit werden die Nutzungsrechte an dem Grundstück für die Bausparkasse, Gemeinde oder andere Dritte wie Wege- und Zufahrtsrechte für das Grundstück, Nutzungsrechte im öffentlichen Interesse oder das Recht der Post, auf dem Grundstück Masten, Verteilerkästen oder ähnliches zu errichten, festgeschrieben. Baulasten stellen entsprechend eine Einschränkung für Eigentümer die bauliche Nutzung betreffend dar.