Architektenhonorar

Architektenhonorar

Architektenhonorar

Architektenleistungen werden im Rahmen der “Verordnung über Leistungen von Architekten und Ingenieuren” berechnet. Leistungen wie Baupläne, Baustellenkoordination, Bauabnahme oder Konstruktionsberechnungen können über die HOAI einzeln oder als Vollbeauftragung des Architekten abgerechnet werden. Festgelegt wird das Gesamthonorar im Architektenvertrag oder einem Werkvertrag. Die Honorarhöhe richtet sich nach den erbrachten Leistungen, der Komplexität der Aufgabe und die Höhe der anrechenbaren Kosten. In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure werden verschiedene Zonen definiert, die den Schwierigkeitsgrad der Bauaufgabe beziffern. Bei einer Vollbeauftragung des Architekten erreicht das Gesamthonorar in der Regel zirka zehn Prozent der Gesamtbaukosten.