Abbruch
Abbruch
Gelegentlich müssen Gebäude, die baufällig geworden sind, eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit bilden oder einfach im Wege stehen abgebrochen werden. Im Bauwesen nennt man die damit verbundene Handlung Abbruch, Abriss oder Rückbau. Ein Abbruch, ganz gleich ob teilweise oder komplette Entsorgung eines Gebäudes, muss von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt oder angeordnet werden. Auch Teilabbrüche im Innern eines Hauses müssen genehmigt werden, sofern davon tragende Bauteile oder Bauteile, die dem Brandschutz dienen, betroffen sind. Je nach Umfang des Abbruches erfolgt dieser durch Abtragen, Einsatz einer Abrissbirne, kontrollierte Sprengung, Einreißen oder Demontieren. Für alle Abbruchtätigkeiten sollte also zunächst eine Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden.