Abfallgruppen
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Abfallgruppen
Abfallgruppen
Abfallkategorien werden im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Anhang I definiert. Dazu zählen:
+ Produkte, bei denen das überschrittene Verfallsdatum eine weitere Verwendung ausschließt
+ Produkte, die die entsprechende Norm nicht erfüllen
+ Produkte inklusive Anlageteile und Bestandteile, welche unabsichtlich kontaminiert wurden oder durch einen Zwischenfall verloren oder ausgebracht wurden
+ Bei absichtlichen Tätigkeiten verschmutzte oder kontaminierte Stoffe wie Reinigungsrückstände, Behälter oder Verpackungsmaterial
+ Nicht wieder verwendbare Stoffe wie verbrauchte Batterien oder Katalysatoren
+ Lösungsmittel, Säuren oder Härtesalze, die aufgrund von Kontaminierung nicht mehr verwendbar sind
+ Bei der industriellen Fertigung anfallende Rückstände wie Schlacken oder Destillationsrückstände
+ Bei der Bekämpfung von Verunreinigungen anfallende Rückstände wie Gaswaschschlamm, verbrauchte Filter oder Luftfilterrückstände
+ Bei maschineller Formung anfallende Rückstände wie Dreh- oder Fräsespäne
+ Bei der Förderung oder Aufbereitung von Rohstoffen anfallende Rückstände wie bei der Erdölförderung oder im Bergbau
+ Kontaminierte Stoffe wie PCB-verseuchtes Öl
+ Stoffe und Produkte aller Art, deren Einsatz gesetzlich verboten ist
+ Im Haushalt, in Verkaufsstellen, in der Landwirtschaft, in Werkstätten oder in Büros nicht mehr verwendete Produkte
+ Stoffe und Produkte, die bei der Bodensanierung kontaminiert anfallen
+ Stoffe und Produkte aller Art, die keiner der anderen Gruppen angehören