Tankstellen

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Tankstellen stellen an ortsfeste Anlagen gebundene Abfüllplätze für Benzin und andere Kraftstoffe. Die Bundesländer haben Tankstellenverordnungen erlassen, die beim Tankstellenbetrieb beachtet werden müssen. Das Benzin bzw. der Kraftstoff darf nicht in die unter der Tankstelle liegenden Bodenschichten, das Grundwasser, andere Gewässer oder das Abwasser eindringen können. Daher müssen die Abfüllplätze dauerhaft beständig, flüssigkeitsundurchlässig sein. Eine automatische Abschalteinrichtung muss für die Zapfsäulen bzw. Zapfautomaten Standard sein.

Nach der BauNVO können Tankstellen in Gewerbe-, Misch-, Industrie- und Dorfgebieten beheimatet sein. In Ausnahmefällen sind Tankstellen auch in besonderen oder allgemeinen Wohngebieten, Kerngebieten und Kleinsiedlungsgebieten zulässig. In reinen Wohngebieten dürfen sich Tankstellen allerdings auf keinen Fall befinden.

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