Abbruchswert

Abbruchswert Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAbbruchswert

Es stellt sich die Preisfrage, wenn ein wirtschaftlich unnutzbares, bebautes Grundstück verkauft werden soll. Der erzielbare Preis entspricht dem Abbruchswert.  Der Abbruch verursacht natürlich Kosten, die vom Grundstückswert abgezogen werden müssen, um einen Preis zu erhalten, der dem unbebauten Grund nahe kommt.

Nicht nur die reinen Abbruchkosten, sondern auch die Dekontaminierungskosten und Entsorgungskosten bei kontaminierten Böden und Gebäuden sowie etwaige Gutachterkosten für Gutachten, die aus speziellen Anlässen angefertigt werden müssen, zählen zu den Freilegungskosten. Zur Ermittlung des Abbruchswerts wird das so genannte Liquidationsverfahren angewandt.