Abbruchbetriebe

Abbruchbetriebe Abbruch Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAbbruchbetriebe, welche auch als Rückbaubetriebe bezeichnet werden, sind Unternehmen, die sich mit dem Abbruch von Bauwerken beschäftigen. In der Regel verfügen diese Unternehmen über einen differenzierten Maschinenpark. Heute handelt es sich in Sachen Abbruch nicht mehr nur um die Abbruchmaterialbeseitigung auf Schutthalden, sondern um Wiederverwertung und Recycling der sich beim Gebäudeabbruch ergebenden Materialien. Die Materialverwertung findet an so genannten örtlichen Güterbörsen statt. Die Abbruchbetriebe müssen die Abfallentsorgung in einem besonderen Verfahren nachweisen. Für die Nachweisführung stellt die „Verordnung über die Nachweisführung von Abfällen“ die Rechtsgrundlage dar.

Für die Beschäftigten ist ein Abbruch mit Risiken wie Schadstoffaustritt oder Unfallgefahr verbunden, weshalb es spezielle Betriebshaftpflichtversicherungen gibt. Der Abriss baulicher Anlagen kann bauplanungsrechtlich auf Basis des Baugesetzbuches amtlich angeordnet werden, sofern ein Gebäude den im Bebauungsplan vorgesehenen Festsetzungen nicht entspricht. Dann muss beim Abbruch auch der vorher überbaute Boden entsiegelt werden. In den Bauordnungen der Bundesländer ist der Abbruch baulicher Anlagen ebenfalls gesondert geregelt. Unterschieden wird hier zwischen genehmigungsfreien und -pflichtigen Abbrüchen.  In der Regel wird allerdings eine Genehmigung nach dem Bauordnungsrecht verlangt, wobei allerdings auch zahlreiche Ausnahmen bestehen.