Zeitbrand

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Bei der Anschaffung eines für feste Brennstoffe wie Kohle und Holz geeigneten Heizofens stellt sich die Frage, ob ein Zeitbrand– oder Dauerbrandofen erworben werden soll.

Aus der Produktnorm DIN EN 13240 über die Anforderungen und Prüfungen Raumheizer für feste Brennstoffe betreffend stammt der Begriff Zeitbrand. Zeitbrand bezieht sich auf im Rahmen einer unterbrochenen Betriebsweise beheizten Feuerstätte. Mit einer Befüllung muss ein Abbrand mit einer Mindestbrenndauer von 45 Minuten der Nennleistung des Ofens entsprechen. Von der verwendeten Brennstoffmenge und der zugeführten Luft ist die Dauer des Abbrandes abhängig. Der Begriff „ununterbrochene Betriebsweise“ bezeichnet den Betriebszeitraum bis zum nächsten Nachlegen von Brennstoffen. In der Regel werden Zeitbrandöfen mit Holz befeuert. Zur Erhaltung der Glut können aber auch Briketts zur Bestückung dienen.

Der Begriff „Zeitbrand“ sagt allerdings nichts über die technisch mögliche, zulässige, tägliche Betriebsdauer aus. Viele Öfen werden von den Herstellern als Zeitbrandfeuerstätten zur Prüfung eingereicht, da hier im Gegensatz zum Dauerbrand günstigere Werte erzielt werden. Bei Dauerbrandgeräten werden höhere Emissionen gemessen, die die Umwelt stärker belasten. Zudem ist der Wirkungsgrad von Zeitbrandgeräten höher.

Zeitbrandöfen dürfen nicht mit „Feuerstätten für den gelegentlichen Betrieb“ verwechselt werden, die im baurechtlichen Sinne in erster Linie offene Kamine im gelegentlichen Betrieb bezeichnen, welche keine Mindestanforderungen an den Wirkungskreis einer zum Heizen genutzten Feuerstätte entsprechen müssen.

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