Identifizierungspflicht
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Identifizierungspflicht
Identifizierungspflicht
Ebenso wie Notare müssen Makler die Kunden identifizieren, von denen mehr als 15.000 Euro in Bargeld, Edelmetallen oder Wertpapieren angenommen werden. Natürlich kann es sich dabei beim Makler auch um Provisionszahlungen handeln. Eine Identifizierung erfolgt durch Einblicknahme in den Personalausweis, Reisepass oder andere Ausweispapiere des Kunden. Daraus müssen Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit hervorgehen. In der Regel wird eine Kopie angefertigt. Der Kunde muss zudem befragt werden, ob die Transaktion im eigenen oder fremden Namen durchgeführt wird.
Besteht der Verdacht, dass in Verbindung mit dem Geschäft eine Geldwäsche verbunden ist, so ist der Makler verpflichtet eine Anzeige bei der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen beim Bundeskriminalamt oder der Staatsanwaltschaft zu stellen. Per Gesetz wird er dann von jeder Verantwortung über diese Handlung freigestellt.