Teilabnahme

Teilabnahme

Teilabnahme

Von einer Teilabnahme spricht man, wenn nur ein bestimmter Bauabschnitt oder Leistung begutachtet wird. Es können mehrere Teilabnahmen für ein Bauwerk verabredet werden. Die letzte Teilabnahme ist dann auch die Schlussabnahme. Ein Abnahmeprotokoll muss auch für Teilabnahmen angefertigt werden. Alle festgestellten Mängel und Beseitigungsfristen müssen aufgeführt werden. Die Gewährleistungsfrist läuft ab dem Tag der Teilabnahme. Es gibt auch „unechte“ Teilabnahmen, die nur der Beweissicherung dienen. Meistens erfolgen solche, wenn der weitere Baufortschritt die abzunehmenden Teile unzugänglich macht.

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