Zeitwert / Tageswert
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Zeitwert / Tageswert
Zeitwert / Tageswert
Als Zeitwert wird der Wert, der an einem Bewertungsstichtag für ein Wirtschaftsgut ausgewiesen wird, bezeichnet. Auch von Tageswert wird daher gesprochen. Entsprechend können für die Ermittlung des Zeitwertes auch der Tagesbeschaffungswert, der an einem bestimmten Tag einer imaginären Wiederbeschaffung notwendig wäre oder der im Falle eines imaginären Verkaufes zu erzielende Tagesveräußerungswert zugrunde gelegt werden. Die Bewertung darf sich nur auf die Veräußerung des Wirtschaftsgutes selbst beziehen, nicht aber auf Anteilswerte bei Verkauf des gesamten Betriebes.
Die Versicherungswirtschaft stellt dem Zeitwert als Gegenbegriff den Neuwert gegenüber. Der Wert einer versicherten Sache an dem Tage, an dem eine Sache zerstört oder beschädigt wurde, wird im Sinne des Versicherungsrechts als Zeitwert bezeichnet.