Abbauland

Abbauland Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderAbbauland

Laut §43 Bewertungsgesetz ist Abbauland als unbebaute Flächen definiert, auf denen Wert- und Bodenstoffe lagern. Diese Rohstoffe sollen in der Regel durch Abbau nutzbar gemacht werden. Meist handelt es sich bei den abgebauten Bodenstoffen um Kies, Lehm, Torf, Sand und verschiedene Gesteine. Der Abbau kann sowohl im offenen, übererdigen als auch im unterirdischen Abbau erfolgen. Dazu dienen Schottergruben, Steinbrüchen oder Sandgruben.

Immobiliensachverständige nutzen für die Wertermittlung solchen Abbaulandes das Ertragswertverfahren. Der jeweilige Einzelertragswert wird zum Gegenstand des Verfahrens ernannt. Das Statistische Bundesamt weist Betriebsflächen und Abbauland in der Bodennutzungsstatistik aus. In der Regel betragen solche Flächen rund 0,7 % der Baugebietsgesamtfläche.