Pachtaufhebungsentschädigung
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Pachtaufhebungsentschädigung
Pachtaufhebungsentschädigung
Pachtverträge müssen gelegentlich aufgrund städtebaulicher Maßnahmen vorzeitig beendet werden. In solchen fällen steht dem Pächter laut § 185 BauGB eine Pachtaufhebungsentschädigung zu, welche Vermögensnachteile, die dem Pächter durch die Auflösung der Pacht entstehen, auffangen soll. Als Berechnungsgrundlage werden für die Pachtentschädigung die Einkommensschmälerung und Investitionsverluste, die durch die Einstellung des Pachtbetriebes auf den Pächter zukommen, gesehen. Auch wenn es sich um eine Teilenteignungen von Pachtgrundstücken handelt, muss die Wertminderung, die durch erforderliche Durchschneidungen des Pachtgrundstückes oder durch erforderlich werdende Umwege ausgelöst wird, auf das Restgrundstück oder den Restbetrieb angerechnet werden.