Grenzabstand

Grenzabstand

Grenzabstand

Die Mindestentfernung zwischen einem einzeln stehenden Gebäude und der Grundstücksgrenze wird laut Landesbauordnung Grenzabstand genannt. Dieser Grenzabstand ist abhängig von der Geschossanzahl, den Baulinien und den Abstandsflächen und darf im Höchstfall von Balkonen, unterirdischen baulichen Anlagen wie Speichertanks, Vordächern, Erkern und evtl. Garagen unterschritten werden.

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