Grundstücksteilung

Grundstücksteilung

Grundstücksteilung

Soll ein Baugrundstück geteilt werden, muss in der Regel eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden. In das Liegenschaftskataster kann dann eine Teilung aufgenommen werden. Eine bereits genehmigte oder genehmigungsfreie Teilung wird von der Behörde auf Antrag bezeugt.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!