Bebauungsplan
Bebauungsplan
Der verbindliche Bauleitplan beinhaltet gemäß §§ 8 ff. BauGB den Bebauungsplan der die rechtsverbindlichen Festsetzungen der städtebaulichen Ordnung enthält. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und weisen gemäß § 9 BauGB folgende Flächen und Angaben aus:
– Stellung und zulässige Bauweise der baulichen Anlagen
– Maß und Art der baulichen Nutzung
– Breite, Tiefe und Größe der Baugrundstücke
– Flächen für den Gemeinbedarf
– Flächen für Nebenanlagen
– Flächen für die soziale Wohnraumförderung
– höchstzulässige Anzahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden
– Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf
– der besondere Nutzungszweck von Flächen
– von Bebauung freizuhaltende Flächen
– Verkehrsflächen
– Versorgungsanlagen
– Flächen für die Kleintierhaltung
– Flächen für Aufschüttung und Abgrabungen
– Versorgungsflächen
– Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung Wasserflächen
– Grünflächen
– Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald
– Flächen für Schutzmaßnahmen in Sachen Boden, Natur und Landschaft
– Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Allgemeinheit
– Gemeinschaftsanlagen
– Flächen für den Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen wie Luftverunreinigung und bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien
– von Bebauung freizuhaltender Schutzflächen
– Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie deren Erhaltung
– Flächen von Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern für die Herstellung des Straßenkörpers