Bebauungsplan

Bebauungsplan Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBebauungsplan

Der verbindliche Bauleitplan beinhaltet gemäß §§ 8 ff. BauGB  den Bebauungsplan der die rechtsverbindlichen Festsetzungen der städtebaulichen Ordnung enthält. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und weisen gemäß § 9 BauGB folgende Flächen und Angaben aus:

– Stellung und zulässige Bauweise der baulichen Anlagen

– Maß und Art der baulichen Nutzung

– Breite, Tiefe und Größe der Baugrundstücke

– Flächen für den Gemeinbedarf

– Flächen für Nebenanlagen

– Flächen für die soziale Wohnraumförderung

– höchstzulässige Anzahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden

– Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf

– der besondere Nutzungszweck von Flächen

– von Bebauung freizuhaltende Flächen

– Verkehrsflächen

– Versorgungsanlagen

– Flächen für die Kleintierhaltung

– Flächen für Aufschüttung und Abgrabungen

– Versorgungsflächen

– Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung Wasserflächen

– Grünflächen

– Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald

– Flächen für Schutzmaßnahmen in Sachen Boden, Natur und Landschaft

– Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Allgemeinheit

– Gemeinschaftsanlagen

– Flächen für  den Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen wie Luftverunreinigung und bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien

– von Bebauung freizuhaltender Schutzflächen

– Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie deren Erhaltung

– Flächen von Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern für die Herstellung des Straßenkörpers