städtebaulicher Entwicklungsbereich

städtebaulicher Entwicklungsbereich

städtebaulicher Entwicklungsbereich

Von den Gemeinden können mit förmlicher Satzung Bereiche festgelegt werden, in denen städtbauliche Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen und in denen gemäß § 165 ff. BauGB besondere Genehmigungspflichten für etliche Rechtsvorgänge bestehen.

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