Steigung (Treppe)
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Steigung (Treppe)
Steigung (Treppe)
Das Verhältnis des senkrechten Abstandes zwischen den Oberflächen zweier Stufen (Steigungshöhe) zur Auftrittsbreite der Treppenstufe wird als Treppensteigung definiert. Dieses Verhältnis darf innerhalb der Lauflinie nicht verändert werden, da es die Sicherheit und die bequeme Begehbarkeit der Treppe bestimmt. Steigungen bei Treppen werden nach drei Gleichungen festgelegt ( A steht für Auftrittsbreite der Stufe und S für die Steigungshöhe):
– Schrittmaßformel: A + 2 S = 63 cm (als durchschnittliche Schrittlänge; Mit dieser Gleichung ergibt sich das günstige Steigungsverhältnis für Wohnungstreppen von 17/29 cm. )
– Bequemlichkeitsformel: a – s = 12 cm (Treppen die nach dieser Formel berechnet werden, lassen sich mit besonders wenig Kraftaufwand überwinden.)
– Sicherheitsformel a + s = 46 cm ( Mit dieser Formel wird eine große Auftrittsfläche geschaffen und die Treppen sind beim Herabsteigen besonders sicher. )
Üblicherweise werden folgende Stufenhöhen bevorzugt eingesetzt:
– 14 bis 16 cm für Kurztreppen, Freitreppen und Gartentreppen
– 17 bis 18 cm für Treppen in Einfamilienhäusern
– 20 cm bei Treppen, die selten genutzt werden
– 22 cm bei Keller- und Dachtreppen
– mehr als 22 cm bei Leitertreppen und Leitern