Bauleitplan(ung)

Bauleitplan Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBauleitplan(ung)

Die Nutzung und Bebauung von Gemeindeflächen wird im Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet vorbestimmt. Die Gemeinden haben die Hoheit über die Aufstellung des Plans, der damit ein wichtiges städtebauliches Planungsinstrument darstellt. Mit dem Bauleitplan können zukünftige Entwicklungen städtebaulicher Art gesteuert werden. Ausgewiesen werden für das Gemeindegebiet Flächen wie Industriegebiete, Wohngebiete, Erholungsgebiete, Schulen, Sport- und Spielplätze. Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind die Bestandteile der Bauleitplanung.