Baugenehmigungsverfahren
Baugenehmigungsverfahren
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen beim Baugenehmigungsverfahren alle baurelevanten Aspekte des Bauantrages geprüft werden, die im Landesbaugesetz, Baugesetzbuch, örtlichen Bauvorschriften, Nachbarschaftsrecht und technischen Baubestimmungen geregelt werden. Das Baugenehmigungsverfahren kann sich entsprechend lange hinziehen. Auch bei Bauvorhaben, die in mit detailliertem Bebauungsplan ausgestatteten Gebieten stattfinden sollen, kann es mit unter mehr als einen Monat dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird. Entsprechend lang ist der Vorlagenkatalog der zu erbringenden Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren.
Die Baubehörde kann auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren anwenden, sofern eine bestimmte Traufhöhe nicht überschritten wird. Dabei werden nur die brandschutz- und planungsrechtlichen Anforderungen geprüft, jedoch nicht die technischen Sachverhalte, so dass auch weniger Bauvorlagen für das Genehmigungsverfahren benötigt werden.
Bei einem Genehmigungsfreistellungsverfahren benötigt der Bauherr sogar noch weniger Bauvorlagen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise reicht die Einreichung von Lageplan, Bauzeichnungen, Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung, rechnerische Nachweise über den Fußboden, der am höchsten liegt, baustatischem Erhebungsbogen und der Erklärung des Entwurfverfassers, die bekundet, dass alle Anforderungen des Gebäudes an den Brandschutz eingehalten sind. Bauvorlagenfrei ist dieses Verfahren also keineswegs.