Dachterrasse

Dachterrasse Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderDachterrasse

Durch einen Dacheinschnitt lässt sich bei Dachgeschosswohnungen eine Terrasse einbauen. Eine Baugenehmigung muss bei einem nachträglichen Einbau eingeholt werden. Für die Funktionstüchtigkeit der Dachterrassenkonstruktion ist die Entwässerung und Wasserdichtigkeit des Terrassenbodens ein ausschlaggebendes Kriterium. Zudem muss der Dacheinschnitt über eine statische Absicherung verfügen.