Einliegerwohnung

Einliegerwohnung

Einliegerwohnung

Als Einliegerwohnung wird eine Dach- oder Kellergeschosswohnung innerhalb eines Einfamilienhauses bezeichnet, die durch Wohnungstrennwände und –decken von den Wohnbereichen abgetrennt ist und separat als räumlich selbstständige Kleinwohnung vermietbar ist. Für eine Einliegerwohnung müssen nach den baurechtlichen Vorgaben mindestens 32 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen. Zudem muss eine eigene Toilette sowie eine Kochnische vorhanden sein.

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