unbebautes Grundstück
unbebautes Grundstück
Ein Grundstück, auf dem sich keinerlei Bauwerke befinden und das ausschließlich über eine eventuelle Betriebsvorrichtung oder Einfriedung verfügt, wird als unbebautes Grundstück bezeichnet. Auf einem unbebauten Grundstück können sich auch Gebäude, die durch den Zustand der Bebauung nicht benutzbar, sowie zerstörte, dem Verfall preisgegebene Gebäude oder Ruinen von untergeordneter Bedeutung befinden, ohne den Status des Grundstückes zu verändern.