Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Einzelne Bauleistungen, die mit den Bauhandwerkern direkt vereinbart werden, und die Beauftragung eines Generalunternehmens für das gesamte Bauprojekt werden in Bauverträgen mit den Bauherren geregelt. Es werden entweder Werkverträge gemäß den Vorgaben des BGB oder Verträge, die aus der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hervorgehen, geschlossen. Daraus können unterschiedliche Gewährleistungsfristen resultieren. In der VOB werden alle Leistungen am Bau inklusive ihrer Vergütung gelistet. Auf dieser Basis erstellen Architekten die entsprechenden Leistungsverzeichnisse für die jeweiligen Bauprojekte.